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HEAVY METAL

Dipl.-Ing.
Hans W. Walther
Rheinstrasse 65-D
64331 Weiterstadt

FON: 06150 544 5164
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des einzelnen Mitglieds erhoben und verar-
beitet und verbleiben dort, soweit erforderlich.
————————————————————Wir dienen der Welt. Den ganzen Tag. Jeden Tag. *** Nous servons le monde. Tous le jour. Chaque jour. *** Mi szolgáljuk a világot. Egész nap. Minden nap. *** We Serve The World. All Day. Every Day. ————————————————————
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Fitness und
Bodybuilding
seit 1980

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Barrierefreiheit im Studio


Defiinition

Ein Studio ist barrierefrei, wenn ein Mitglied ohne fremde Hilfe auch als Rollstuhlfahrer ungehinderten und ohne Verletzungsgefahr Zugang in das Studio und alle Räumlichkeiten hat. Hierzu zählen sämtliche Trainingsbereiche sowie Umkleiden, Duschen, und Toiletten. Mindestens ein Behinderten-WC muß vorhanden und jederzeit nutzbar sein. Idealerweise befinden sich alle Bereiche auf einer Ebene im Erdgeschoss. Beleuchtung muss ausfallsicher sein. Bei Stromausfall muß eine Ersatzbeleuchtung innerhalb einer Sekunde aktiv werden. Mit der heutigen sehr sparsamen LED-Beleuchtungstechnik ist das problemlos erreichbar.

Platzangebot

Der Raum zwischen und zu den einzelnen Stationen muß so bemessen sein, dass er auch mit einem Rollstuhl befahrbar sein muß. Türen benötigen eine Breite von 3' / 92cm.

Barrierefreiheit zweiter Klasse

Barrierefreiheit zweiter Klasse bedeutet, dass die Anlage ohne fremde Hilfe nutzbar ist, jedoch Bereiche nicht auf einer Ebene liegen und mit einem Aufzug erreichbar sind. Bereiche trennende Schranken können mit einer Zugangskarte geöffnet werden.

Sehbehinderung / Blindheit

Sehbehinderten oder Blinden muß es möglich sein, die Anlage weitestgehend autonom nutzen zu können. Hierzu zählen ein ausreichend großer Kontrast und große Schrift (Gewichtsangaben) auf Hantelscheiben, Kurzhanteln, Kettlebells, und Kraftmaschinen. Idealerweise wird das gesteckte Gewicht (an Kraftmaschinen) im Bedarfsfall gesprochen. Parallel hierzu ist das Gewicht in Braille-Schrift ertastbar.
Evakuierungssignale (z.B. im Brandfall) müssen akustisch mitgeteilt werden (auch als Morse-SOS).

Hörbehinderung / Taubheit

Hörbehinderten oder Ertaubten müssen Informationen, die normalerweise in gesprochener Form vorliegen, visuell zugänglich gemacht werden. Hierzu gehören ausreichend große Monitore, auf denen alle Informationen angezeigt werden.
Evakuierungssignale (z.B. im Brandfall) müssen visuell mitgeteilt werden (z.B. als rot/gelbe Warnsignale).

Fluchtwege

Fluchtwege (auch Treppen) müssen ausreichend breit (mindestens 1m) sein und dürfen zu keiner Zeit in irgend einer Form blockiert sein. Fluchttüren dürfen nie verschlossen werden, können jedoch mit einem akustischen und/oder visuellen Alarm ausgestattet sein.


Mitgliederbagde von wer-weiss-was