Die Bundesregierung ist dabei, die "Störerhaftung", ein bislang weltweit einmaliges Konstrukt, abzuschaffen. Für private Anbieter eines WiFi-Hotspots gibt es immer noch - allerdings kleine - Probleme, die eine Öffnung eines eigenen Gäste-Zugangs nicht vollständig sicher erscheinen lassen. Im geschäftlichen Bereich ist das Problem gelöst; die Anbieter eines öffentlichen Hotspots haften nicht mehr für Vergehen seitens der Gäste.
Provider in diesem Sinne sind nicht nur die Telekommunikationsunternehmen, die die Infrastuktur verfügbar machen, sondern auch Cafés, Supermärkte, Hotels, Fitness-Studios.
Daher steht einer Öffnung nichts mehr im Weg. Es wird jedoch noch immer empfohlen, auf die Produkte z.B. der Telekom oder Vodafone zurückzugreifen, da hier die Haftungsrisiken praktisch eliminiert sind. Mc Donald's oder auch die Telekom selbst bietet ihrer Kundschaft einen Zugang an, der drei Stunden kostenfreies Internet ermöglicht. Inhaber einer HotSpot Flat können diesen Zugang durchgängig nutzen, wenn diese sich mit ihren individuellen Zugangsdaten anmelden.
Im den Gyms soll diese Möglichkeit ebenfalls geschaffen werden. Das ist zwischenzeitlich auch schon weit fortgeschritten; allerdings nutzt jedes Gym eine eigene Welt. Das ist ungünstig. Zwei Methoden werden favorisiert:
1.: Zugang wie bei z.B. McDonald's: kostenlos für drei Stunden für jedermann, resp. mit Log-In für Telekom-Kunden.
2.: Zugang mit eigenem System: Normiert mit User Name = Anlagennummer (Gym ID) und - ideralerweise - einheitlichem Passwort.
WiFi soll in allen Studios unabhängig von der Serviceklasse verfügbar sein. Die Geschwindigkeit soll dabei 1 MBit/sec. nicht unterschreiten. Eine Registrierung mit Daten aus den kundeneigenen sozialen Netzwerken (z.B. Facebook, Printerest, Instagram, Twitter o.ä. ist ausdrücklich nicht gewünscht!
Ein solcher Zugang sollte nicht für Online-Banking oder vertrauliche Daten genutzt werden. Sie sind nicht verschlüsselt.